Frühförderstelle
Frühförderung
Frühförderung ist eine heilpädagogische Maßnahme, die sich an Familien mit Kindern richtet, die entwicklungsauffällig, von Behinderung bedroht oder schon behindert sind.
Es sind Kinder, die in den ersten Lebensjahren in ihrer körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen und/oder sozialen Entwicklung Unterstützung brauchen.
Die Finanzierung der Frühförderung erfolgt über Leistungen der Eingliederungshilfe und dem Bundessozialhilfegesetz und ist für die Familien kostenfrei. Wir beraten die Eltern bei der Beantragung und stellen die Kontakte zu den zuständigen Stellen beim Gesundheitsamt und Sozialamt her.
Da die Förderung sich an das Kind und seine Familie sowie deren Umfeld richtet, findet sie meist zu Hause statt, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Familie und umfasst alle Lebensbereiche. Sie steht immer unter dem Aspekt der Hilfe zur Selbsthilfe.
Unterstützt wird die Einzelförderung im Elternhaus durch Kleingruppen und Eltern?Kind?Gruppen in der Frühförderstelle des Kinderzentrums.
Die Frühförderung arbeitet eng mit den verschiedensten Fachdisziplinen zusammen, z.B. Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Musiktherapeuten.
Mögliche Ziele der Frühförderung
- Vermittlung von Kompensationstechniken
- Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten
- Unterstützung bei der sozialen Entwicklung
- weitestgehende Selbständigkeit des Kindes
Auffälligkeiten werden entgegengewirkt, indem spielerisch auf vorhandene Fähigkeiten und Aktivitäten des Kindes eingegangen wird.
Wie lange wird gefördert?
I. d. R. wird die Frühförderung durchgeführt, bis eine Aufnahme in eine integrative, teilstationäre Einrichtung erfolgt. Ist keine integrative Maßnahme, wie z. B. Integrationskindergarten, heilpädagogische Kindertagesstätte, Sprachheilkindergarten erforderlich, kann die Frühförderung ggf. bis zum Schuleintritt begleitend fortgeführt werden.